gottestöter

#1 von Sophu , 19.11.2010 13:36

hat am Freitag dem 13.8.2010 seine erste Mahnung erhalten

Kopie:

Zitat
Sehr geehrter gottestötter,

wie ich festellen konnte warst du jetzt schon seit über einer Woche nicht mehr online, ergo Inaktiv.
Hiermit fordere ich dich auf, dazu Stellung zu nehmen.
Wenn du mal wegen Klassenfahrt oder irgendwas anderes nicht online gehen kannst, so steht dir eine UV zur Verfügung - dafür is das Forum da.
Solltest du weiterhin Inaktiv bleiben müssen wir als Gründer Konsequenzen daraus ziehen und dich dem Stamm verweisen.
Dies ist dein erstes Mahnschreiben, du wirst nur noch ein einziges weiteres erhalten, wenn du dich dann immer noch nicht gemeldet hast, werde ich daraus Schlussfolgern, dass du dich nicht für den Stamm interessierst und dich diesem verweisen.
Ich bitte dich also um ausführiche Antwort.
MfG
Lady Nicki


Sophu  
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RE: gottestöter

#2 von Sophu , 19.11.2010 13:36

hat am Sonntag dem 19.9.2010 seine Entlassung erhalten

Kopie:

Zitat
Sehr geehrter gottestötter,

du bist nun schon seit über drei Wochen Inaktiv, und hast dich weder auf die erste Mahnung noch auf die zweite Mahnung gemeldet. Ebenfalls hast du keine Not UV abgegeben, obwohl wir (die SF und SG) dies beschlossen haben und zwar mit dem gesamten Stamm.

Daher nehmen wir an, das du kein Interesse an unserem Stamm [ally]RP[/ally] und deren Mitgliedern hast.

Mit sofortiger Wirkung wirst du des Stammes verwiesen und als Vogelfrei erklärt.
MfG
Lady Nicki


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zuletzt bearbeitet 19.11.2010 | Top

   

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